Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder deiner mobilen App an und ändere deine Adresse direkt online.
Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird.
Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs- Bedingungen zu studieren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt das Leistungszentrum kontaktieren.
Ambulante Behandlungen (keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App beim Schadencenter beantragt werden.
Bei einer stationären Behandlung (inklusive Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann die vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.
Es sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.
Die Franchise ist eine fixe Summe, die im Falle eines gedeckten Schadens zulasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich. Eine Franchise kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definierten Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden.
Die Franchise wird auch jeweils auf der Versicherungspolice ausgewiesen.
Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einer Franchise.
Wichtig
Es ist wichtig zu wissen, dass nur eine Deckung besteht für Leistungen gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar und dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen. Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung im Krankenhaus) muss der Versicherte in der Regel die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im Voraus bezahlen.
Um sicherzustellen, dass die Rückerstattung schnell abgewickelt werden kann, ist es empfehlenswert die Anleitung für die Einreichung von Schäden via Kundenkonto oder mittels MySwisscare IOS oder Android App folge zu leisten.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
Sobald die zuständige Schadenabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die Wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z.B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger dauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung von der Versicherung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme via Email oder dem entsprechenden Kontaktformular.
Du kannst deine Versicherung vor Deckungsbeginn kündigen. Eine Rückerstattung wird nur in den folgenden Fällen vorgenommen:
Für Kündigungen, welche nach Eintritt vom Versicherungsbeginn bei Swisscare eingetroffen sind, gelten folgende Bedingungen:
Nach Versicherungsbeginn ist es nicht möglich, ohne offizielles Ablehnungsschreiben des Visumantrags eine vollumfängliche Rückerstattung zu erhalten.
Sollte die Botschaft oder das Konsulat deinen Visumantrag ablehnen, kannst du deine Versicherung kündigen, indem du uns eine Kopie des offiziellen Ablehnungsschreiben zukommen lässt. Nach unserer Prüfung wird eine Rückerstattung mittels der gleichen Methode wie die ursprüngliche Zahlung erfolgte, vorgenommen.
Coronavirus
Ende 2019 ist das Coronavirus in China ausgebrochen. Dieser Virus hat sich nun auf andere Länder ausgebreitet. Das Virus ist ansteckend und verbreitet sich auch über die Luft.
Reist du in ein vom Coronavirus betroffenes Gebiet oder verlässt du bald eins? Dann hast du vermutlich Fragen in Bezug auf deine Versicherungsdeckung. Weiter unten findest du eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen in diesem Zusammenhang.
Wir empfehlen sich immer an die Weisungen der lokalen Behörden zu halten. Wir empfehlen ebenso die Webseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufmerksam zu verfolgen: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019
Fühlst du dich krank?
Falls du Grippesymptome hast, solltest du so schnell wie möglich einen Arzt anrufen. Sollte der Arzt feststellen, dass du dich mit dem Coronavirus angesteckt hast, kontaktiere die Alarmzentrale. Sie können unter folgender Nummer erreicht werden: +41 44 655 12 59.
Deckung bei Reisewarnungen (Code Orange)
Falls du beim Vorliegen einer Reisewarnung für deine Reisedestination trotzdem verreist, dann bist du nicht für Kosten in Zusammenhang mit dem Coronavirus versichert.
Warst du bereits bei einer Destination mit Reisewarnung und du wirst krank?
Dann besteht Deckung bis du das betroffene Gebiet verlassen kannst. Die Kosten für die Rückreise in dein Heimatland sind nicht gedeckt. Falls du das betroffene Gebiet verlassen kannst, aber du beschließt trotzdem zu bleiben, erlischt die Deckung. Das Gleiche gilt für zukünftige Reisewarnungen in Bezug auf andere Gebiete.
Ich halte mich an einem Ort auf, wo die Krankheit ausgebrochen ist, bin jedoch selber nicht krank. Ich muss mich in Quarantäne begeben. Ist dies gedeckt?
Nein, für diesen Sachverhalt besteht keine Versicherungsdeckung.
Kann ich meine Versicherung kündigen oder früher Nachhause gehen bei einer Reisewarnung?
Bei einem vorzeitigen Reiseabbruch oder einer Kündigung nach Deckungsbeginn ist keine Prämienrückerstattung möglich. Du kannst die Versicherung kündigen, falls die Versicherungsdeckung noch nicht begonnen hat (Anfangsdatum des Deckungszeitraums gemäss Versicherungspolice) Du wirst dann eine Prämienrückerstattung erhalten.
Kann ich mich präventiv auf das Coronavirus testen lassen?
Für präventive Tests besteht keine Deckung.
Was tun bei einem Notfall oder Schadensfall?
Bei einem Notfall muss der Alarmservice kontaktiert werden. Mit Notfall sind Repatriierungen, Unfälle (ambulant), medizinische Behandlung in einem Krankenhaus, Hospitalisierung und eine medizinisch indizierte Rückreise. Danach erhälst du Anweisungen vom Alarmservice, die zu befolgen sind.
Die Alarmzentrale steht dir 24/7 zur Verfügung. Sie bietet Rat in Bezug auf die nächsten Schritte und organisieren die notwendige Unterstützung.
Wie kann ich meine Kosten geltend machen?
Die Schadenabteilung nimmt deine Schadenmeldung entgegen. Zum Beispiel Gepäckschäden oder Kosten für einen Arztbesuch.
Du kannst den Schaden via deinem Kundenkonto auf www.swisscare.com einreichen sowie durch die MySwisscare App. Die Schadensmeldung sollte jeweils so schnell wie möglich vorgenommen werden.
Die Schadenabteilung ist jeweils von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten erreichbar. Wir helfen dir weiter bei der Schadensmeldung und welche Angaben jeweils benötigt werden.
Vorauszahlung der Schäden
Grundsätzlich müssen alle Schäden im Voraus durch den Versicherten bezahlt werden, danach wird eine Rückerstattung vorgenommen.
Ausnahmen bilden folgende Situationen:
In diesen zwei Fällen musst du sofort der Alarmzentrale alle Kontaktangaben des betroffenen Krankenhauses respektive der zuständigen Behörden mitteilen damit eine Zahlungsgarantie ausgestellt werden kann.
Sofort wenn du mit Kreditkarte bezahlst.
Wenn du für deine Versicherung mit Kreditkarte bezahlst, kannst du dein Versicherungspolice sofort herunterladen.