Die digitale Schengen Visa Versicherung

500'000+ Schengenvisa werden jedes Jahr für ausländische Gäste, Touristen und Geschäftsreisende ausgestellt, die die Schweiz besuchen

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Was ist eine Schengen Visa Versicherung?

Was ist eine Schengen Visa Versicherung?

Um ein Visum für einen Kurzaufenthalt in der Schweiz wie auch im Schengen-Raum zu erhalten, musst du einen Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz für deinen gesamten Aufenthalt erbringen. 
welcome.ch bietet den erforderlichen Versicherungsschutz zu einem ausgezeichneten Preis und wird von Botschaften und Konsulaten auf der ganzen Welt weitgehend akzeptiert.
 

Gültig in den Schengen-Staaten
Gültig in den Schengen-Staaten
Krankheit und Unfall
Krankheit und Unfall
In deinem E-Mail Postfach
In deinem E-Mail Postfach
Covid-19 Cover

Deckung COVID-19

Wenn Sie sich mit dem COVID-19-Virus infizieren, übernimmt die Schengen-Versicherung die Kosten für medizinische Behandlungen während Ihrer Reise in der Schweiz und im gesamten Schengen-Raum.

Wer kann diese Versicherung erwerben?

  • Sämtliche Personen, welche die Schweiz besuchen.
  • Gilt für alle Antragsteller für ein Schengen-Visum
  • Maximales Alter ist 69 Jahre
  • Maximale Dauer ist 182 Tage

     

Versicherungssumme
€ 30 000
/
CHF 50 000

Was wird durch die Schengen Visa Versicherung gedeckt?

Die medizinischen Kosten in der Schweiz sind besonders teuer und gehören zu den teuersten weltweit.
Deine Schengen-Visumversicherung übernimmt im Notfall während deines Aufenthalts in der Schweiz die medizinischen Kosten bis zu einer Höhe von CHF 50'000 bei Krankheit und Unfall.
Die Versicherungsleistungen umfassen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Konsultationen bei einem Allgemein- oder Facharzt sowie für verschriebene Medikamente.
 

Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder deiner mobilen App an und ändere deine Adresse direkt online.

Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird.

Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs- Bedingungen zu studieren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt das Leistungszentrum kontaktieren.

Ambulante Behandlungen (keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App beim Schadencenter beantragt werden.

Bei einer stationären Behandlung (inklusive  Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann die vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.

Es sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.

 

 

Die Franchise ist eine fixe Summe, die im Falle eines gedeckten Schadens zulasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich. Eine Franchise kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definierten Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden.

Die Franchise wird auch jeweils auf der Versicherungspolice ausgewiesen. 
Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einer Franchise.

Wichtig


Es ist wichtig zu wissen, dass nur eine Deckung besteht für Leistungen gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar und dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen. Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung im Krankenhaus) muss der Versicherte in der Regel die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im Voraus bezahlen. 
Um sicherzustellen, dass die Rückerstattung schnell abgewickelt werden kann, ist es empfehlenswert die Anleitung für die Einreichung von Schäden via Kundenkonto oder mittels MySwisscare IOS oder Android App folge zu leisten. 
 

  1. Logge dich in dein MySwisscare Kundenkonto ein.
  2. Wähle die betroffenen Versicherungspolice und vervollständige den entsprechenden Fragebogen.
  3. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan der detaillierten Rechnung und lade das Dokument im PDF oder JPG format hoch.
  4. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan des korrespondierenden Zahlungsbelegs (Bankquittung, Barquittung etc.)
  5. Kurze Zusammenfassung des Schadenfalls.
  6. Absenden / einreichen


Wie lange dauert die Rückerstattung?

Sobald die zuständige Schadenabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die Wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z.B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger dauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung von der Versicherung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme via Email oder dem entsprechenden Kontaktformular.